Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19165
OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22 (https://dejure.org/2023,19165)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2023 - 12 MS 89/22 (https://dejure.org/2023,19165)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2023 - 12 MS 89/22 (https://dejure.org/2023,19165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; VwGO § 80a; VwGO § 80c
    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz; Windenergieanlage; Vorläufiger Rechtsschutz bezogen auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 7 S. 2; VwGO § 80a; VwGO § 80c
    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz; Windenergieanlage; Vorläufiger Rechtsschutz bezogen auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsänderung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Ist - wie hier - verwaltungsgerichtlich die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (Drittwiderspruchs) gegen eine (hier immissionsschutzrechtliche) Genehmigung angeordnet worden und ist diese Genehmigung danach, insbesondere zwecks Behebung der gerichtlich aufgezeigten Mängel, geändert worden, ohne dass dadurch zugleich das betroffene Vorhaben wesentlich verändert worden ist, so ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 26.1.2012 - 12 ME 291/11 -, juris, Leitsatz; v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris, Rn. 26, sowie v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn 35; und bereits vorgehend Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2003 - 7 ME 104/03 -, juris, Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass die Genehmigungsbehörde ihren geänderten Genehmigungsbescheid nicht noch - soweit erforderlich - selbst für sofort vollziehbar erklären kann; sie bzw. der von der Genehmigung Begünstigte (Vorhabenträger) ist stattdessen gehalten, insoweit einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu stellen (ebenso Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 80, Rn. 171; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn.1182 (Fn. 117); in diesem Sinne auch: Schoch, in: ders./Schneider, Verwaltungsrecht, Allgemeiner Werkstand: August 2022, § 80 VwGO, Rn. 530; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 80, Rn. 127; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl., § 80, Rn. 173, sowie zum [Landes-]Baurecht: Nds. OVG, Beschl. v. 28.4.2022 - 1 ME 146/21 -, juris, Rn. 8 ff.; Burzynska/Fontana, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl., § 68, Rn. 254, jeweils m. w. N.).

    Ob die Umweltverträglichkeitsprüfung in jeder Hinsicht den dabei zu beachtenden Vorgaben entsprochen hat, ist insoweit unerheblich (vgl. Senatsbeschl. v. 21.12.2020, a. a. O., Rn. 25 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 OA 198/19

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO : Der Senat berücksichtigt dabei, dass für dieses Abänderungsverfahren keine Gerichtsgebühren (vgl. Senatsbeschl. v. 26.11.2019 - 12 OA 198/19 - juris, Rn. 1) und nach Maßgabe des § 16 Nr. 5 RVG auch keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren anfallen, also grundsätzlich nur Auslagen erstattungsfähig sein können.
  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Ebenso wenig sind im Sinne der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ( Urt. v. 28.11.2017 - 7 A 17/12 -, BVerwGE 161, 17 ; juris, Rn. 29 ff.) sonstige, "relative" Verfahrensfehler der Umweltverträglichkeitsprüfung i. S. d. § 4 Abs. 1 Abs. 1a UmwRG gegeben.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Zwar erscheint zweifelhaft, ob in diese Berechnung eine planbedingte Vorbelastung (Bl. 13 dieses Gutachtens) zu Recht (vgl. das unveröffentlichte Senatsurt. v. 21.2.2023 - 12 LB 55/21 - Bl. 17 unter Bezug auf OVG Rh-Pf., Urt. v. 13.12.2021 - 1 C 10147/21 -, juris, Rn. 74, 66 ff.), eingeflossen ist und ob wegen der fehlenden unabhängigen Vermessung der beiden WEA (vgl. Bl. 16 unten dieses Gutachtens, S. 78 der Genehmigung) für den Nachtbetrieb nicht zumindest ein weiterer Sicherheitszuschlag von wenigstens zwei dB(A) erforderlich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.2021 - 12 ME 45/21 -, juris, Rn. 90 ff.).
  • BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19

    Einbeziehung in ein Revisionsverfahren; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Hieran wird auch in Ansehung der abweichenden bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Planfeststellungsrecht (Beschl. v. 17.3.2020 - 3 VR 1/19 -, juris, Rn. 21 sowie unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - 4 C 25/90 -, juris, Rn. 14 ff. auch Nds. OVG, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 M 561/00 -, juris, Rn. 5 ff.) festgehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Soweit die Antragsteller im Widerspruchsverfahren vorgetragen haben, sie hätten Anspruch auf Durchführung einer "fehlerfreien" Umweltverträglichkeitsprüfung, die insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Artenschutzrecht (bezogen auf windenergiesensible Vögel) uneingeschränkt den jeweiligen Fachstandards entsprechen müsse, trifft dies danach nicht zu; vielmehr muss die Prüfung insoweit nur den Verfahrensgarantien entsprechen (vgl. näher etwa VGH Bad-Württ., Urt. v. 17.11.2022 - 14 S 2056/21- juris, Leitsatz 1, Rn. 29).
  • BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 22.19

    Erfordernis der Einhaltung der Klagefrist bei klageändernder Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    So wird vom Kläger etwa gerade nicht (wie für den Erlass eines isolierten Neubescheids) eine erneute Klageerhebung, sondern die Einbeziehung in ein laufendes Verfahren der Hauptsache (Klage) gefordert, und zwar ohne dabei an die Einhaltung der Frist des § 74 VwGO gebunden zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.2020 - 8 C 22/19 -, juris, Rn., 25); ein ändernder Bescheid wird ferner auch in Ansehung der sachlichen Zuständigkeit wie ein Alt- und nicht ein Neubescheid behandelt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 19.10.2022 - 8 D 168/22.AK -, juris; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 30.8.2021 - 5 MR 5/21 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Hieran wird auch in Ansehung der abweichenden bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Planfeststellungsrecht (Beschl. v. 17.3.2020 - 3 VR 1/19 -, juris, Rn. 21 sowie unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - 4 C 25/90 -, juris, Rn. 14 ff. auch Nds. OVG, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 M 561/00 -, juris, Rn. 5 ff.) festgehalten.
  • OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05

    Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Dass sich in der o. a. Fallgestaltung der Rechtsschutz in der Hauptsache gegen die Genehmigung in der aktuellen Fassung zu richten hat, die Änderung insoweit also wie der Erlass eines neuen Bescheides (und nicht als Fortsetzung des alten Bescheides) behandelt wird, erlaubt schon deshalb noch keinen hinreichenden Rückschluss auf einen abweichenden Umfang der Bindungswirkung des gerichtlichen Eilbeschlusses (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2005 - 2 Bs 19/05 -, NVwZ 2006, 1076, Leitsatz 3), weil schon in der Hauptsache die Behandlung dieses geänderten Bescheides nicht einheitlich erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22
    Ist - wie hier - verwaltungsgerichtlich die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (Drittwiderspruchs) gegen eine (hier immissionsschutzrechtliche) Genehmigung angeordnet worden und ist diese Genehmigung danach, insbesondere zwecks Behebung der gerichtlich aufgezeigten Mängel, geändert worden, ohne dass dadurch zugleich das betroffene Vorhaben wesentlich verändert worden ist, so ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 26.1.2012 - 12 ME 291/11 -, juris, Leitsatz; v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris, Rn. 26, sowie v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn 35; und bereits vorgehend Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2003 - 7 ME 104/03 -, juris, Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass die Genehmigungsbehörde ihren geänderten Genehmigungsbescheid nicht noch - soweit erforderlich - selbst für sofort vollziehbar erklären kann; sie bzw. der von der Genehmigung Begünstigte (Vorhabenträger) ist stattdessen gehalten, insoweit einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu stellen (ebenso Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 80, Rn. 171; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn.1182 (Fn. 117); in diesem Sinne auch: Schoch, in: ders./Schneider, Verwaltungsrecht, Allgemeiner Werkstand: August 2022, § 80 VwGO, Rn. 530; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 80, Rn. 127; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl., § 80, Rn. 173, sowie zum [Landes-]Baurecht: Nds. OVG, Beschl. v. 28.4.2022 - 1 ME 146/21 -, juris, Rn. 8 ff.; Burzynska/Fontana, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl., § 68, Rn. 254, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22

    Vollziehung sofortige; Vorprüfung, standortbezogene; Wallhecke; Windenergieanlage

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 12 ME 291/11

    Möglichkeit einer Behörde der Ersetzung des betreffenden Verwaltungsakts durch

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00

    Abwägungsmangel; anerkannter Naturschutzverband; aufschiebende Wirkung;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2022 - 1 ME 146/21

    Abänderungsantrag; aliud; Ersatzmaßnahme; Identität; Nachtragsbaugenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2022 - 8 D 168/22

    1. Wegen ihres begrenzten Regelungsgehalts bringt eine immissionsschutzrechtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21

    Anfechtungsklage bei 2 verschiedenen Gerichten - Einbeziehung eines

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 7 ME 104/03

    Aufschiebende Wirkung; Aussetzungsbeschluss; Bindungswirkung; Rechtskraft;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Solche ändernden Bescheide bilden mit der ursprünglichen Genehmigung daher eine untrennbare Einheit (vgl. ebenso NdsOVG, Beschluss vom 28.07.2023 - 12 MS 89/22 - BauR 2023, 1664 = juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2021 - 5 MR 5/21 - NVwZ 2022, 178 Rn. 5).
  • VGH Hessen, 06.10.2023 - 9 B 247/22

    Bau einer Zuwegung für einen Windpark in einem Waldgebiet

    Der Senat berücksichtigt dabei, dass für das vorliegende Abänderungsverfahren keine Gerichtsgebühren und nach Maßgabe des § 16 Nr. 5 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auch keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren anfallen, also grundsätzlich nur Auslagen erstattungsfähig sein können (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 2023 - 12 MS 89/22 -, zit. nach juris Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht